Eine Vergewaltigung ist ein medizinischer Notfall! Sexuelle Gewalt hinterlässt Spuren – nicht nur in der Seele der Betroffenen, sondern oft auch körperlich. Dennoch werden die meisten Vergewaltigungen nicht angezeigt. Viele Betroffene sind unmittelbar nach der Tat nicht in der Lage, eine Entscheidung für oder gegen eine Strafanzeige zu treffen. Viele befürchten auch, dass jemand über ihren Kopf hinweg eine Anzeige erstattet und suchen deshalb lieber keine Hilfe. Betroffene bleiben dadurch häufig medizinisch unversorgt. Entschließen sie sich später selbst dazu Anzeige zu erstatten, sind die Beweise, die durch eine sofortige medizinische Untersuchung gesichert werden könnten, bereits nicht mehr vorhanden.
Die ärztliche Untersuchung und Behandlung OHNE Befundsicherung
Die Versorgung nach einer Vergewaltigung sollte möglichst zeitnah erfolgen (bis zu drei Tage nach der Tat). In den ersten Stunden und Tagen nach der Tat können die meisten Verletzungen und Spuren festgestellt werden. Damit können belastende Spät- oder Langzeitfolgen begrenzt werden. Eine medizinische Behandlung ist aber auch zu jedem späteren Zeitpunkt sinnvoll.
Die ärztliche Untersuchung und Behandlung MIT vertraulicher Spurensicherung
Eine Dokumentation der Verletzungen macht die Angaben zu dem Geschehenen überprüfbar. Dies kann für ein strafrechtliches (Anzeige) aber auch zivilrechtliches Vorgehen (Schadensersatz, Schmerzensgeld) von Bedeutung sein. Eine gute Befundung lässt sich nicht nachholen.
Kontakt zur Polizei
Sexuelle Nötigung (juristische Definition: sexuelle Handlungen ohne Eindringen in den Körper) und Vergewaltigung (juristische Definition: jedes Eindringen in den Körper ob oral, vaginal, anal, auch mit Gegenständen) sind sog. Offizialdelikte. Das heißt Polizei oder Staatsanwaltschaft müssen ermitteln, sobald sie von diesen Verbrechen Kenntnis erhalten. Eine unverbindliche Beratung ist nicht möglich. Eine solche Anfrage löst vielmehr eine Strafanzeige aus, die nicht mehr zurückgezogen werden kann.
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