Häusliche Gewalt hat viele Aspekte. Es kann sein, dass Sie jahrelang psychisch unter Druck gesetzt, beleidigt oder kontrolliert wurden, bevor Sie auch körperlich angegriffen werden. Wenn Sie infolge häuslicher Gewalt Verletzungen, Schmerzen oder andere Beeinträchtigungen (z.B. Schlafstörungen, Ängste o.ä.) erlitten haben oder erleiden müssen, dann wenden Sie sich möglichst kurzfristig an eine Ärztin oder einen Arzt.
Durch häusliche Gewalt erlittene Verletzungen werden dort auf entsprechenden Untersuchungsbögen dokumentiert und müssen gegebenenfalls behandelt werden (z.B. Wundversorgung, Weitervermittlung zu Fachärzt*innen). Die verwendeten Dokumentationsbögen sind gerichtsfest und werden in einem eventuellen späteren Gerichtsverfahren als Beweise anerkannt. Sie unterliegen wie auch die körperliche Untersuchung bzw. der Arztbesuch überhaupt der ärztlichen Schweigepflicht, das heißt, niemand außer Ihnen und Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt wird ohne Ihr Einverständnis davon erfahren.
Zur medizinischen Soforthilfe gehört in Fällen häuslicher Gewalt aber auch, dass Sie Informationen über Hilfemöglichkeiten (unabhängig davon, ob Sie sich an die Polizei wenden wollen oder nicht) erhalten bzw. direkt in das psychosoziale Hilfesystem (Beratungsstellen, Schutzeinrichtungen) „überwiesen“ werden.