Unterstützungsnetz
In Sachsen fehlt es massiv an Unterstützungsangeboten für Betroffene von Vergewaltigung und anderen Formen sexualisierter Gewalt. Deshalb arbeiten wir seit Juli 2021 am Aufbau eines sachsenweiten Unterstützungsnetzes für erwachsene Betroffene sexualisierter Gewalt.
Ziel des Modellprojekts ist zum einen, dass Betroffene schnell und unbürokratisch Hilfe erhalten: von der medizinischen Versorgung und vertraulichen Spurensicherung bis hin zur psychosozialen Betreuung. Zum anderen müssen Fachpersonen, die mit Betroffenen in Kontakt kommen, für das Thema sensibilisiert und geschult sein.
Nachdem wir 2021 mit unserer Arbeit in sechs Modellregionen gestartet sind (Landkreis Leipzig, Landkreis Mittelsachsen, Landkreis Nordsachsen, Landkreis Görlitz, Landkreis Erzgebirge, Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge) sind seit April 2023 die restlichen vier Landkreise (Vogtland, Landkreis Meißen, Landkreis Zwickau, Landkreis Bautzen) dazugekommen.
Bis Ende der Projektlaufzeit sollen die Unterstützungsstrukturen in allen sächsischen Landkreisen auf- und ausgebaut werden, sodass Betroffene Angebote kennen und in Anspruch nehmen können.
In den jeweiligen Projektregionen arbeiten wir mit Regionalreferent:innen zusammen. Sie helfen uns u.a. bei der Ermittlung fehlender Versorgungsstrukturen und der Umsetzung entsprechender Strategien.
Projektkoordination
Elisabeth Andres,
Bellis e.V.
Susanne Dimmer,
Bellis e.V.
Die 6 Strukturmerkmale eines Unterstützungsnetzes
Zwischenbericht
Das Sächsische Ministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung sieht in den Erkenntnissen des Modellprojektes “Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung und häuslicher Gewalt” die Grundlage für die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Sachsen.
Eine genauere Beschreibung der Strukturen in unseren Modellprojekten sowie die Ableitung erster Empfehlungen finden Sie in unserem Zwischenbericht.
Unsere Forderungen
Themen der geschlechtsspezifischen Gewalt dürfen nicht länger unsichtbar sein! Betroffene müssen Hilfe erhalten und ihre Rechte einfordern können. Die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist „kein Nice-to-have“, sondern geltendes Recht.
- Gezielte Förderung vorhandener regionaler Strategien und Akteur:innen – zur Beseitigung der eklatanten Unterversorgung der Landkreise mit Fachberatungskompetenz zum Thema Vergewaltigung und sexualisierte Gewalt.
- Gezielte Aufstockung der Fachberatungsangebote in den kreisfreien Städten – zur Deckung der städtischen und ländlichen Bedarfe.
- Die Fachberatungsstellen müssen umfangreich und dem Bedarf Betroffener ausgestattet sein. Dafür muss es mindestens zwei Beratungsstellen, zwei Stellen für Prävention und eine für verwalterische Aufgaben geben, die außerdem Kapazitäten und Ressourcen für Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit und fachpolitische Arbeit beinhalten.
- Innerhalb eines Radius von max. 50 km müssen Fachberatungsstellen, auch ohne PKW, erreichbar sein.
- Besonders schutzbedürftige und vulnerable Betroffenengruppen müssen in den Versorgungsangeboten berücksichtigt werden: Hierzu bedarf es ausreichend Ressourcen in Form von mobilen Beratungsangeboten, Sprachmittlung, Informationskampagnen und Schaffung von Barrierefreiheit.
- Schulungen und Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen Sexualisierte Gewalt, Vergewaltigung und Istanbul-Konvention in den Verwaltungen der Landkreise – zur Unterstützung und in Absprache mit den Akteur:innen vor Ort.
- Etablierung einer Geschäftsstelle – als Mittlerin zwischen Fachberatungsstellen und Ministerium und zur Umsetzung einer gemeinsamen Landesstrategie für Sachsen.
Sächsische Landkreise und Ansprechpersonen
Claudia Preuß
Öffentlichkeitsarbeit Wegweiser e.V.
Antje Schulz
Trude e.V.
Volker Pfitzner
Kommunalpräventiver Rat Torgau
Josephine Hollmann
Opferhilfe Sachsen e.V.
Annett Schrenk
Gleichstellungsbeauftragte
Elke Thomas
Weißer Ring e.V.
Silke Fröbel
Diplom-Sozialpädagogin und Gesundheitsfachkraft
Cathrin Schauer-Kelpin
Karo e.V.
Teresa Löffler
Opferhilfe Sachsen e.V.