Unterstützungsnetz NEU

Unterstützungsnetz

In Sachsen fehlt es massiv an Unterstützungsangeboten für Betroffene von Vergewaltigung und anderen Formen sexualisierter Gewalt. Deshalb arbeiten wir seit Juli 2021 am Aufbau eines sachsenweiten Unterstützungsnetzes für erwachsene Betroffene sexualisierter Gewalt.

Ziel des Modellprojekts ist zum einen, dass Betroffene schnell und unbürokratisch Hilfe erhalten: von der medizinischen Versorgung und vertraulichen Spurensicherung bis hin zur psychosozialen Betreuung. Zum anderen müssen Fachpersonen, die mit Betroffenen in Kontakt kommen, für das Thema sensibilisiert und geschult sein. 

Das Projekt ist in sechs Modellregionen untergliedert: Landkreis Leipzig, Landkreis Mittelsachsen, Landkreis Nordsachsen, Landkreis Görlitz, Landkreis Erzgebirge, Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge.

In den jeweiligen Projektregionen arbeiten wir mit Regionalreferent:innen zusammen. Sie helfen uns u.a. bei der Ermittlung fehlender Versorgungsstrukturen und der Umsetzung entsprechender Strategien. Hier zum Download: Zwischenergebnisse zum Aufbau eines Unterstützungsnetzes in den Modellregionen (PDF)

Projektkoordination:

Elisabeth Andreas,
Bellis e.V.

mobil: 0152 59570467
elisabeth.andreas@bellis-leipzig.de

Susanne Dimmer,
Bellis e.V.

mobil: 0152 59570468
susanne.dimmer@bellis-leipzig.de

DIE 6 STRUKTURMERKMALE EINES UNTERSTÜTZUNGSNETZES

ZWISCHENBERICHT

Das Sächsische Ministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung sieht in den Erkenntnissen des Modellprojektes “Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung und häuslicher Gewalt” die Grundlage für die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Sachsen.

Eine genauere Beschreibung der Strukturen in unseren Modellprojekten sowie die Ableitung erster Empfehlungen finden Sie in unserem Zwischenbericht.

Unsere Forderungen:

Themen der geschlechtsspezifischen Gewalt dürfen nicht länger unsichtbar sein! Betroffene müssen Hilfe erhalten und ihre Rechte einfordern können. Die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist „kein Nice-to-have“, sondern geltendes Recht. 

  1. Gezielte Förderung vorhandener regionaler Strategien und Akteur:innen – zur Beseitigung der eklatanten Unterversorgung der Landkreise mit Fachberatungskompetenz zum Thema Vergewaltigung und sexualisierte Gewalt.

  2. Gezielte Aufstockung der Fachberatungsangebote in den kreisfreien Städten – zur Deckung der städtischen und ländlichen Bedarfe.

  3. Die Fachberatungsstellen müssen umfangreich und dem Bedarf Betroffener ausgestattet sein. Dafür muss es mindestens zwei Beratungsstellen, zwei Stellen für Prävention und eine für verwalterische Aufgaben geben, die außerdem Kapazitäten und Ressourcen für Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit und fachpolitische Arbeit beinhalten.

  4. Innerhalb eines Radius von max. 50 km müssen Fachberatungsstellen, auch ohne PKW, erreichbar sein.

  5. Besonders schutzbedürftige und vulnerable Betroffenengruppen müssen in den Versorgungsangeboten berücksichtigt werden: Hierzu bedarf es ausreichend Ressourcen in Form von mobilen Beratungsangeboten, Sprachmittlung, Informationskampagnen und Schaffung von Barrierefreiheit.

  6. Schulungen und Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen Sexualisierte Gewalt, Vergewaltigung und Istanbul-Konvention in den Verwaltungen der Landkreise – zur Unterstützung und in Absprache mit den Akteur:innen vor Ort.

  7. Etablierung einer Geschäftsstelle – als Mittlerin zwischen Fachberatungsstellen und Ministerium und zur Umsetzung einer gemeinsamen Landesstrategie für Sachsen.

Kontakt

Bellis e.V.
Bornaische Straße 18
04277 Leipzig

Tel.: 0341/39285560
kontakt@bellis-leipzig.de
www.bellis-leipzig.de

Förderung Freistaat Sachsen